Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.08.1987 - 3 Ws 723/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1988, 241
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.09.2002 - 2 ARs 265/02
Zuständigkeitskonzentration nach § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO (Zeitpunkt der …
In Rechtsprechung und Literatur ist aber streitig, ob die Zuständigkeitskonzentration nach § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO voraussetzt, daß Anträge für mindestens zwei solcher Anordnungen gleichzeitig gestellt werden (OLG Frankfurt, StV 1988, 241 f., das aber nach einem Hinweis von Dimde ZRP 2002, 153, 154 - Fn. 7 in einer nicht veröffentlichten Entscheidung diese Auffassung nicht mehr aufrechterhalten hat) oder ob es genügt, daß - wie im vorliegenden Fall - sukzessive und unabhängig voneinander erforderlich werdende richterliche Untersuchungshandlungen betroffen sind (…Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 162 Rdn. 24 und 25; ders., NJW 1975, 81, 84/85;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 162 Rdn. 9;… Achenbach in AK-StPO § 162 Rdn. 11;… Wache in KK 4. Aufl. § 162 Rdn. 11;… Krehl in HK-StPO, 3. Aufl. § 162 Rdn. 3; Ullrich StV 1988, 242 f.; Wohlers NStZ 2002, 382, 383). - BGH, 31.10.2001 - 2 ARs 296/01
Zuständigkeit für die beantragte Durchsuchungsanordnung (Bestimmung durch den …
Die Frage, ob die Zuständigkeitsbegründung nach § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO schon dann eintritt, wenn die Staatsanwaltschaft zunächst nur in einem Bezirk eine richterliche Untersuchungshandlung herbeigeführt hat und danach eine solche in einem anderen Bezirk erforderlich wird (…so Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 162 Rdn. 24;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 162 Rdn. 9) oder voraussetzt, daß mindestens zwei solcher Anträge gleichzeitig gestellt werden (…Wache in KK 4. Aufl. § 162 Rdn. 11; OLG Frankfurt StV 1988, 241), bedarf hier keiner Entscheidung. - BGH, 31.10.2001 - 2 AR 172/01
Durchsuchungsbeschluss - Zuständigkeit - Staatsanwaltschaft - Beschuldigter
Die Frage, ob die Zuständigkeitsbegründung nach § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO schon dann eintritt, wenn die Staatsanwaltschaft zunächst nur in einem Bezirk eine richterliche Untersuchungshandlung herbeigeführt hat und danach eine solche in einem anderen Bezirk erforderlich wird (…so Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 162 Rdn. 24;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 162 Rdn. 9) oder voraussetzt, daß mindestens zwei solcher Anträge gleichzeitig gestellt werden (…Wache in KK 4. Aufl. § 162 Rdn. 11; OLG Frankfurt StV 1988, 241), bedarf hier keiner Entscheidung. - BGH, 20.09.2002 - 2 AR 145/02
Zuständigkeitskonzentration - Beschlagnahme - Zeitpunkt der Antragstellung - …
In Rechtsprechung und Literatur ist aber streitig, ob die Zuständigkeitskonzentration nach § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO voraussetzt, daß Anträge für mindestens zwei solcher Anordnungen gleichzeitig gestellt werden (OLG Frankfurt, StV 1988, 241 f., das aber nach einem Hinweis von Dimde ZRP 2002, 153, 154 - Fn. 7 in einer nicht veröffentlichten Entscheidung diese Auffassung nicht mehr aufrechterhalten hat) oder ob es genügt, daß - wie im vorliegenden Fall - sukzessive und unabhängig voneinander erforderlich werdende richterliche Untersuchungshandlungen betroffen sind (…Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 162 Rdn. 24 und 25; ders., NJW 1975, 81, 84/85;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 162 Rdn. 9;… Achenbach in AK-StPO § 162 Rdn. 11;… Wache in KK 4. Aufl. § 162 Rdn. 11;… Krehl in HK-StPO, 3. Aufl. § 162 Rdn. 3; Ullrich StV 1988, 242 f.; Wohlers NStZ 2002, 382, 383).
Rechtsprechung
BayObLG, 10.02.1988 - RReg. 5 St 246/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 22 Nr. 4
Papierfundstellen
- NStZ 1988, 286
- StV 1988, 241
- BayObLGSt 1988, 13
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 09.03.2000 - 1 Ws 58/00
Ausschluss eines Richters, dieselbe Sache, Beamter der Staatsanwaltschaft
Darunter fällt nicht nur das Ermittlungs- und Hauptverfahren, sondern einbezogen sind auch alle späteren Verfahrensabschnitte einschließlich der Wiederaufnahme und der Strafvollstreckung (BayObLG, StV 1988, 241 m.w.N.; abgedruckt auch in NStZ 1988, 286).